Die Hürden für Betriebe, den Energiekostenzuschuss zu erhalten, sind laut dem Geschäftsführer der Wirtschaftskammer «zu hoch». Er plädiert für andere Massnahmen, um den Strompreisschock abzufedern.
Die jüngste Auskunft der Liechtensteinischen Kraftwerke (LKW), dass der Strompreis in diesem Jahr wohl nicht mehr sinken wird, sorgt für Unmut bei den Gewerbetreibenden: «Die Reaktionen sind heftig», sagt Jürgen Nigg, Geschäftsführer der Wirtschaftskammer. Und sie «werden sicher noch heftiger», wenn in gut einem Monat die Stromrechnungen für das erste Quartal 2023 an die Betriebe gehen.
Denn viele müssen sich darauf gefasst machen, dass die Rechnung nun erstmals doppelt so hoch ausfällt wie gewöhnlich. So haben die LKW bereits vergangenen Herbst angekündigt, den Strompreis per 2023 für ihre Endkunden von 19,2 Rappen auf 37,7 Rappen pro Kilowattstunde (inklusive Netznutzungsgebühr) zu erhöhen. Um die Folgen der Preisexplosion abzufedern, forderte die Wirtschaftskammer damals einen Strompreisdeckel. Und diese Forderung ist immer noch aktuell: «Wir stehen noch heute zu unserem Vorschlag: Deckelung auf 14 Rappen pro Kilowattstunde für alle Betriebe und Private», so Nigg.
«Haben mit unserem Anliegen kein Gehör gefunden»
Doch Hoffnung, dass die Landespolitik noch auf den Vorschlag der Wirtschaftskammer eingeht, hat Nigg keine. «Leider haben wir mit unserem Anliegen weder beim Landtag noch bei der Regierung Gehör gefunden. Es ist deshalb müssig, den Antrag erneut zu stellen.»
Tatsächlich sprachen sich die Regierung und die Mehrheit des Landtags gegen Unterstützungsmassnahmen nach dem Giesskannenprinzip aus. Immerhin hätte eine Strompreisdeckelung den Staat rund 50 Millionen Franken gekostet. Stattdessen brachten Regierung und Landtag ein Hilfspaket im Umfang von 11 Millionen Franken auf den Weg, um die am stärksten betroffenen Unternehmen und Haushalte zu unterstützen.
Aber mit Blick auf die Wirtschaft verfehlt das Paket laut Nigg seine Wirkung. Grund: Nur die wenigsten Betriebe erfüllen die Bedingungen, um einen Energiekostenzuschuss zu erhalten. «Die notwendigen Hürden sind einfach zu hoch.»
Damit ein Betrieb die Unterstützung erhält, müssen vor allem zwei Bedingungen erfüllt sein. Erstens muss es sich um ein energieintensives Unternehmen handeln. Das heisst: Die Energiekosten beliefen sich bereits im Geschäftsjahr 2021 auf mindestens drei Prozent des Umsatzes. Zweitens muss der Betrieb von der Kostensteigerung stark betroffen sein. Die Betroffenheit wird dabei mit der Gewinnmarge (Ergebnis vor Steuern im Verhältnis zum Umsatz) im Jahr 2021 ermittelt. Erst bei einer Marge, die unter fünf Prozent liegt, wird von einer starken Betroffenheit ausgegangen.
Erst neun Anträge auf Kostenzuschuss eingegangen
Die Zahl der bislang eingegangenen Anträge auf Energiekostenzuschuss scheint dem Wirtschaftskammer-Geschäftsführer rechtzugeben, dass die Hürden zu hoch sind. Nach dem Stand von vergangener Woche wurden beim Amt für Volkswirtschaft neun Anträge eingereicht, 23 weitere sind noch bei den Antragsstellern in Bearbeitung. Vergangenen Herbst ging das Amt für Volkswirtschaft noch von 100 Anträgen pro Quartal aus.
Von Elias Quaderer, Vaduz Medienhaus AG