Follow Us:

COVID-19 Gesundheitsschutz

Zuhause COVID-19 Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Blue-Separator-Line-Image

Grundsätzlich haben die Arbeitgeber aufgrund ihrer Fürsorgepflicht alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um ihre Arbeitnehmenden am Arbeitsplatz zu schützen (derzeit konkret insbesondere, Abstands- und Hygienemassnahmen vorzusehen). Aufgrund der Treuepflicht haben die Arbeitnehmenden alles zu unternehmen, um ihre Arbeitgeber wirtschaftlich nicht zu schädigen (derzeit konkret insbesondere, ihre Arbeitgeber über Coronavirus-Ansteckungen oder -Erkrankungen in ihrem unmittelbaren Umfeld zu informieren).

 

Die Regierung hat per 17. Februar 2022 umfassende Lockerungen im Bereich der Covid-19 Schutzmassnahmen beschlossen. Dies bedeutet nicht, dass jegliche Schutzmassnahmen im Betrieb ohne Weiteres aufgehoben werden können. Die Arbeitgebenden sind nun gefordert, auf die jeweiligen Betriebe und Arbeitnehmenden ausgerichtete Lösungen auszuarbeiten.

 

Der Arbeitgeber ist für die Auswahl, Umsetzung und regelmässige Überprüfung der Einhaltung der Schutzmassnahmen verantwortlich.

 

Der Bereich Arbeitsbedingungen des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO hat hierzu eine kurze und informative Zusammenstellung herausgebracht, dessen Inhalt auch für Liechtenstein anwendbar ist.

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gegen COVID-19 – SECO Informationsblatt

Cookie Consent mit Real Cookie Banner