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Mitgliederantrag

Zum Erwerb der Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Liechtenstein bedarf es eines schriftlichen Antrages des Beitretenden. Der Antrag ist an den Verbandsvorstand zu richten, welcher endgültig über die Aufnahme entscheidet. Alle Mitglieder der Wirtschaftskammer Liechtenstein sind Sektionen zugeordnet. Der Hauptzweck entscheidet über die jeweilige Sektionszugehörigkeit.

Es besteht die Möglichkeit, der Wirtschaftskammer als Freimitglied beizutreten. Diese Möglichkeit besteht für Unternehmer, welche über keinen Gewerbeschein verfügen und nicht unbedingt im traditionellen gewerblichen Bereich tätig sind, aber den Sitz ihres Unternehmens in Liechtenstein haben. Auch als Freimitglied profitieren Sie von den zahlreichen Dienstleistungen der Wirtschaftskammer Liechtenstein.

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