Wer hat nicht schon über ein «Funkloch» gelästert, wenn die Verbindung mit dem Handy plötzlich schwächer wurde oder den Geist ganz aufgegeben hat? Wenn es nur um einen Anruf geht, sind die Probleme relativ schnell behoben: Einfach den Standort wechseln, nach draussen gehen oder nochmals wählen! Schwieriger wird es, wenn es um andere Funktionen geht, wie etwa beim mobilen Arbeiten, bei der bargeldlosen Bezahlung, beim Abrufen von digitalen Dienstleistungen. Heute gibt es kaum noch einen Lebens- oder Wirtschaftsbereich, der nicht digitalisiert ist und mit dem Handy zusammenhängt, also von einer flächendeckenden und leistungsfähigen Mobilfunkversorgung abhängig ist. Eine besondere Bedeutung erhält dabei ein umfassendes und zuverlässiges Mobilfunknetz, wenn es sich um Notrufe handelt.
Liechtensteins Mobilfunkversorgung ist gut. Aber sie könnte noch besser sein. Die VU-Fraktion hat im Landtag eine Initiative eingebracht, die eine Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Mobilfunk fordert. Diese Initiative gilt es zu unterstützen. Denn einerseits geht es um Anpassungen an den technischen Fortschritt, andererseits auch um die Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes für die Bevölkerung. Seit im Umweltschutzgesetz bestimmte Grenzwerte im Mobilfunk festgelegt wurden, sind beinahe zwei Jahrzehnte vergangen. In der Zwischenzeit sind auf der technischen Seite bedeutende Fortschritte gemacht worden, auf der anderen Seite hat die Nutzung des Mobilfunks massiv zugenommen. Wenn die Initiative im Landtag durchkommt, was hoffentlich geschieht, erhält die Regierung den Auftrag, Anpassungen der Rechtslage zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Mobilfunknetzes vorzunehmen und gleichzeitig den grösstmöglichen Schutz vor schädlicher Strahlung zu gewährleisten.
Als der Mobilfunk zum Aufschwung ansetzte, wollte Liechtenstein auf der sicheren Seite sein: Keine Experimente mit der Strahlung, keine Experimente auf Kosten der Gesundheit. Diese Einstellung war richtig, aber inzwischen sind die Wissenschaft und die Wirtschaft weiter. Bei einer Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen wird es möglich sein, unsere Mobilinfrastruktur zu verbessern, insbesondere auch in den grenznahen Gebieten, ohne deswegen mehr Sendeanlagen aufstellen zu müssen. Die Verbesserung der Mobilfunkversorgung geht damit nicht auf die Kosten des Landschaftsbildes.
Dieser Spagat zwischen Belastung und Nutzen lässt sich heute machen. Er ist aber auch notwendig, um unserer Wirtschaft eine zuverlässige, leistungsfähige und auf die zukünftigen Bedürfnisse ausgerichtete Mobilfunkversorgung zur Verfügung zu stellen. Für die Erhaltung der guten Rahmenbedingungen für unsere
Wirtschaft ist eine moderne und flächendeckende Mobilfunkversorgung von grosser
In der Begründung der Mobilfunk-Initiative wird ausgeführt: «Eine stabile und gut ausgebaute Mobilfunkinfrastruktur ist heute eine zentrale Voraussetzung für das Funktionieren von Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft.» Dem kann vorbehaltlos zugestimmt werden: Wenn eine international konkurrenzfähige
Digitalinfrastruktur zur Verfügung steht, erhöht das die Attraktivität des Arbeitsplatzes Liechtenstein und stärkt damit gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes.
Aber nicht nur die Wirtschaft profitiert. Auch jeder einzelne Nutzer, weil immer mehr Bereiche unseres Lebens digitalisiert werden. Wenn die Rahmenbedingungen für die Mobilfunkversorgung an die modernen Anforderungen angepasst sind, stehen dem privaten Bereich ebenso keine Hindernisse mehr im Wege. Dann kann auf das Lästern über «Funklöcher» verzichtet werden.
Gastkommentar im Wirtschaftregional Freitag, 22. Mai 2026, von Ado Vogt, Präsident der Wirtschaftskammer Liechtenstein
