Info Corona-Unterstützung während Winterruhe

Geschätzte Mitglieder, gerne informieren wir euch über die aktuelle Information der Regierung:

Aufgrund der aktuellen Corona-Situation und der im Rahmen der «Winterruhe» jüngst beschlossenen behördlichen Massnahmen möchten wir euch vor den Feiertagen auf diesem Weg nochmals über die aktuell zur Verfügung stehenden Unterstützungsmassnahmen informieren. Folgende Unterstützungsleistungen können bei Vorliegen der Voraussetzungen in Anspruch genommen werden:

  1. Kurzarbeitsentschädigung (KAE): Die KAE steht grundsätzlich zu den gleichen Konditionen wie bisher zur Verfügung und gilt bis zum 30.06.2021. Sämtliche Informationen und Formulare sind auf www.corona.avw.li abrufbar.
  2. COVID-19-Taggeld: Das COVID-19-Taggeld steht zu den gleichen Konditionen wie bisher zur Verfügung und gilt bis zum 30.06.2021. Seit dem 1. November 2020 sind neu auch selbstständig erwerbstätige Personen anspruchsberechtigt, die sich im Rahmen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) freiwillig für Krankengeld versichert haben und die aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne einen Erwerbsausfall erleiden. Das Antragsformular ist auf den Internetseiten der zuständigen Krankenkassen abrufbar.
  3. UEK / UWB / PBA: Aufgrund der erneuten behördlichen Betriebsschliessungen vom 20.12.2020 bis 10.01.2021 werden die Unterstützung für Einzelunternehmer und Gesellschafter (UEK) und die Unterstützung für weitere Berechtigte (UWB) für die Dauer der behördlichen Schliessung reaktiviert. Die UEK beträgt max. rund CHF 5000.- pro Monat und basiert auf einer gestaffelten Tagespauschale. Die Unterstützung gilt für inländische Betriebe, die aufgrund der aktuellen Covid-19-Verordnung für den Zeitraum vom 20.12.2020 bis 10.01.2021 zumindest teilweise geschlossen sind. Dies betrifft Restaurations-, Bar- und Clubbetriebe, Diskotheken und Tanzlokale sowie Einrichtungen und Betriebe in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport. Die Unterstützung wird nur für den Zeitraum gewährt, in welchem der Betrieb behördlich geschlossen wurde; betriebliche Gründe für die Schliessung begründen keinen Unterstützungsanspruch. Der bisherige Betriebskostenzuschuss (BKZ) wird für die Dauer der behördlichen Schliessung in angepasster Form als pauschalierter Betriebskostenanteil (PBA) reaktiviert. Dies vor dem Hintergrund, dass Betriebsaufwendungen mit dem Härtefallzuschuss (HFZ) bereits mitberücksichtigt werden. Die Berechnung des PBA erfolgt pro FTE (Vollzeitäquivalent).  Nähere Informationen und das Antragsformular werden auf  www.corona.avw.li abrufbar sein.
  4. Härtefall-Zuschuss (HFZ): Der HFZ ist für das 4. Quartal 2020 und das 1. Quartal 2021 für Betriebe jener Branchen vorgesehen, die aufgrund der Natur ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit von den Folgen der Corona-Pandemie längerfristig besonders stark betroffen sind (Gastronomie, Catering, Hotels, Event- und Reisebranche, Getränkehändler, Brauereien, Betriebe der Weinbaubranche, Fitnessbetriebe mit einer festen Einrichtung). Der HFZ gilt nur ab einer definierten Umsatzschwelle und ist abhängig vom Umsatzrückgang. Nähere Informationen finden sich auf  www.corona.avw.li, das Antragsformular ist ab Anfang Januar 2021 online abrufbar.
  5. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, bei den AHV-IV-FAK-Anstalten Zahlungserleichterungen (Stundung) im Bereich der AHV-Beiträge und bei der Steuerverwaltung Zahlungserleichterungen im Bereich der Mehrwertsteuer zu beantragen.
  6. Unterstützungsprogramm Gemeinden: Die Gemeinden unterstützen im Rahmen einer Einzelfallprüfung erneut Unternehmen, die aufgrund ihrer speziellen Unternehmenssituation von den Unterstützungsleistungen des Landes nicht oder nur ungenügend profitieren können. Die Unterstützung erfolgt in Form von à fonds perdu Zahlungen. Zudem werden ausnahmsweise Vorschüsse auf die Beiträge des Landes gewährt, wenn dies aufgrund der mangelnden Liquidität des Unternehmens notwendig ist. Die Unterstützung der Gemeinde gilt wie der HFZ für den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. März 2021. Ansprechperson für betroffene Unternehmen ist die jeweilige Gemeinde.

Die Regierung ist überzeugt, dass mit den zur Verfügung stehenden Unterstützungsleistungen die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die betroffenen Unternehmen abgefedert werden können; dies haben auch die zahlreichen positiven Rückmeldungen aus der ersten Welle im Frühjahr 2020 bestätigt. Wie bisher wird das Massnahmenpaket unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen weiterhin laufend überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Bei Rückfragen steht das Amt für Volkswirtschaft gerne zur Verfügung Tel. +423  236 69 43.

Unsere Geschäftsstelle bleibt vom 24. Dezember bis und mit 6. Januar 2021  geschlossen!

Wir bedanken uns an dieser Stelle ganz herzlich für die gute Zusammenarbeit in dieser schwierigen Zeit und wünschen euch frohe Weihnachtsfeiertage sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Freundliche Grüsse

Geschäftsstelle der Wirtschafskammer Liechtenstein

Jürgen Nigg