Ein positives Zeugnis für die Liechtensteiner Arbeitgeber

Das Amt für Volkswirtschaft sieht die Empfehlungen für Hygiene und soziale Distanz in Betrieben und auf Baustellen «sehr gut» umgesetzt.

Dass der Arbeitgeber am Arbeitsplatz für den adäquaten Schutz der Arbeitnehmer zu sorgen hat, gehört zu den Grundsätzen des nationalen Arbeitsrechts. In der Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) wird dies von der Regierung nochmals im Speziellen akzentuiert. Auf Baustellen wie in Betrieben gilt: Zur Wahrung der Gesundheit der Arbeitnehmer sind die Empfehlungen der Regierung und des Amts für Gesundheit betreffend Hygiene und soziale Distanz unbedingt einzuhalten.

AVW überwacht die Einhaltung
Ob dem tatsächlich so gewissenhaft nachgekommen wird, wie in der Verordnung eingefordert, wird von den zuständigen Vollzugsorganen überwacht. In Liechtenstein kommt diese Rolle in erster Linie dem Amt für Volkswirtschaft (AVW) zu. Die Behörde hat hierfür in Anlehnung an die Vorgehensweise der Schweiz «eine dreigliedrige Umsetzung definiert», wie Amtsleiterin Katja Gey erklärt. Diese umfasse Beratungen per Telefon oder Mail, Kontrollen durch AVW-Arbeitsinspektoren vor Ort, die vor allem auf Meldungen oder Verdachtsfälle hin erfolgten sowie – sofern erforderlich – die teilweise oder vollständige Schliessung eines Betriebs qua Verfügung des AVW.

Diverse Wege, den Regeln gerecht zu werden
So weit kam es freilich noch nicht. Die bisherige Arbeit der Behörde beschränkt sich laut Gey vorwiegend auf telefonische und schriftliche Beratungen und Kontrollen. Dabei habe man den Betrieben bei Unklarheiten geholfen, aber auch Ängste und Fragen von Mitarbeitenden aufgenommen. «Diese konnten anschliessend alle in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber aufgearbeitet und ausgeräumt werden.» Entsprechend positiv beurteilt Gey, wie sich die hiesigen Unternehmen in Summe bislang bezüglich der Wahrnehmung ihrer Fürsorgepflicht verhalten haben: «Wir können aufgrund der bisherigen Erfahrungen festhalten, dass sich die liechtensteinischen Betriebe sehr gut an die Empfehlungen der Regierung halten.» Das, ergänzt sie, habe sich auf verschiedene Weisen gezeigt. Viele Betriebe hätten beispielsweise – ihren jeweiligen Möglichkeiten entsprechend – unmittelbar Homeoffice eingeführt oder die Büros zeitlich versetzt besetzt. Aber auch die Anordnung von Betriebsferien, Personenbeschränkungen in Kantinen oder die Ausrüstung von Kassenarbeitsplätzen oder Schalterstellen mit Schutzwänden sind gemäss der Amtsleiterin Ausdruck davon, dass die Betriebe den Schutz ihrer Arbeitnehmer ernst nehmen.

Keine Befreiuung von Eigenverantwortung
Wobei eines nie ausser Acht gelassen werden sollte, wie Gey betont wissen will: Eine Fürsorgepflicht hat jeder auch sich selbst gegenüber. «Jeder Arbeitnehmer bleibt selbst dafür verantwortlich, sich an die Hygiene- und Abstandsregelungen zu halten.» (bo)

(Vaterland, 23.4.2020, Bild Daniel Ospelt)