Ein positives Zeugnis fĂŒr die Liechtensteiner Arbeitgeber

Das Amt fĂŒr Volkswirtschaft sieht die Empfehlungen fĂŒr Hygiene und soziale Distanz in Betrieben und auf Baustellen «sehr gut» umgesetzt.

Dass der Arbeitgeber am Arbeitsplatz fĂŒr den adĂ€quaten Schutz der Arbeitnehmer zu sorgen hat, gehört zu den GrundsĂ€tzen des nationalen Arbeitsrechts. In der Verordnung ĂŒber Massnahmen zur BekĂ€mpfung des Coronavirus (Covid-19) wird dies von der Regierung nochmals im Speziellen akzentuiert. Auf Baustellen wie in Betrieben gilt: Zur Wahrung der Gesundheit der Arbeitnehmer sind die Empfehlungen der Regierung und des Amts fĂŒr Gesundheit betreffend Hygiene und soziale Distanz unbedingt einzuhalten.

AVW ĂŒberwacht die Einhaltung
Ob dem tatsĂ€chlich so gewissenhaft nachgekommen wird, wie in der Verordnung eingefordert, wird von den zustĂ€ndigen Vollzugsorganen ĂŒberwacht. In Liechtenstein kommt diese Rolle in erster Linie dem Amt fĂŒr Volkswirtschaft (AVW) zu. Die Behörde hat hierfĂŒr in Anlehnung an die Vorgehensweise der Schweiz «eine dreigliedrige Umsetzung definiert», wie Amtsleiterin Katja Gey erklĂ€rt. Diese umfasse Beratungen per Telefon oder Mail, Kontrollen durch AVW-Arbeitsinspektoren vor Ort, die vor allem auf Meldungen oder VerdachtsfĂ€lle hin erfolgten sowie – sofern erforderlich – die teilweise oder vollstĂ€ndige Schliessung eines Betriebs qua VerfĂŒgung des AVW.

Diverse Wege, den Regeln gerecht zu werden
So weit kam es freilich noch nicht. Die bisherige Arbeit der Behörde beschrĂ€nkt sich laut Gey vorwiegend auf telefonische und schriftliche Beratungen und Kontrollen. Dabei habe man den Betrieben bei Unklarheiten geholfen, aber auch Ängste und Fragen von Mitarbeitenden aufgenommen. «Diese konnten anschliessend alle in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber aufgearbeitet und ausgerĂ€umt werden.» Entsprechend positiv beurteilt Gey, wie sich die hiesigen Unternehmen in Summe bislang bezĂŒglich der Wahrnehmung ihrer FĂŒrsorgepflicht verhalten haben: «Wir können aufgrund der bisherigen Erfahrungen festhalten, dass sich die liechtensteinischen Betriebe sehr gut an die Empfehlungen der Regierung halten.» Das, ergĂ€nzt sie, habe sich auf verschiedene Weisen gezeigt. Viele Betriebe hĂ€tten beispielsweise – ihren jeweiligen Möglichkeiten entsprechend – unmittelbar Homeoffice eingefĂŒhrt oder die BĂŒros zeitlich versetzt besetzt. Aber auch die Anordnung von Betriebsferien, PersonenbeschrĂ€nkungen in Kantinen oder die AusrĂŒstung von KassenarbeitsplĂ€tzen oder Schalterstellen mit SchutzwĂ€nden sind gemĂ€ss der Amtsleiterin Ausdruck davon, dass die Betriebe den Schutz ihrer Arbeitnehmer ernst nehmen.

Keine Befreiuung von Eigenverantwortung
Wobei eines nie ausser Acht gelassen werden sollte, wie Gey betont wissen will: Eine FĂŒrsorgepflicht hat jeder auch sich selbst gegenĂŒber. «Jeder Arbeitnehmer bleibt selbst dafĂŒr verantwortlich, sich an die Hygiene- und Abstandsregelungen zu halten.» (bo)

(Vaterland, 23.4.2020, Bild Daniel Ospelt)