Die Wirtschaftskammer Liechtenstein hat aufgrund der aktuellsten Geschehnisse rund um die Ausbreitung des Corona-Virus, einen Vorschlag zur Lockerung der bestehenden Massnahmen verfasst.
Gemäss einer Medienmitteilung stellt sich die Wirtschaftskammer den Ausstieg aus den bestehenden Massnahmen in vier Stufen vor:
Stufe 1 (ab 27. April)
- Handel: Öffnung des Detailhandels, Abstandsregeln, Einlassbeschränkungen, möglichst keine Barzahlungen, Masken für Personal und Kunden empfehlenswert.
- Gewerbe: Öffnung der Gärtnereien, Verkauf Elektroartikel, Eisenwaren, Auto- und 2-Rad-Handel.
- Bildung: Jetzt ist Zeit für berufsbegleitende Weiterbildung. Personal in Kurzarbeit könnte nun die Zeit für Weiterbildungen nutzen. Bildungsveranstaltungen sollen daher mit Max. 15 Teilnehmern und einem Personenabstand von min. 1.5 Meter abgehalten werden können. Masken für alle Teilnehmer empfehlenswert.
- Workshops (Institute, Firmen, Behörden, Vereine): Erhöhung auf 30 Personen, z.B. für Seminare, Sitzungen, Vorträge unter Einhaltung der Hygiene-Vorschriften und Abstandsregeln.
Stufe 2 (ab 11. Mai)
- Gastronomie: Öffnung Restaurants; Max. 4 Personen pro Tisch, Tisch- zu Tischabstand min. 2 Meter. Bei Barbetrieben mindestens 1.5 Meter Abstand pro Person, sitzend oder stehend, Einlassbeschränkungen, möglichst keine Barzahlungen, Masken für Personal und Kunden empfehlenswert.
- Frisöre: gemäss Hygiene-Vorschriften der Regierung
- Kosmetik: gemäss Hygiene-Vorschriften der Regierung
- Zahnärzte: gemäss Hygiene-Vorschriften der Regierung
Stufe 3 (25. Mai)
Schrittweise Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten
Stufe 4 (nach Einschätzung der Regierung)
Aufhebung der Abstandsregeln, Grossveranstaltungen etc.
(Bild Tatjana Schnalzger)